Verkaufsbedingungen – eGant der teilnehmenden Betreibungs- und Konkursämter

1 Anwendungsbereich und Geltung


Diese Verkaufsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen den teilnehmenden Betreibungs- und Konkursämtern der Plattform eGant und den natürlichen und juristischen Personen, die eGant nutzen. Inhalt sind Rechte und Pflichten, die sich aus dem Verhältnis für beide Parteien ergeben. Die teilnehmenden Betreibungs- und Konkursämter behalten sich vor, die Verkaufsbedingungen anzupassen.


2 Teilnahmeberechtigung


An den Auktionen auf der Plattform eGant dürfen nur Personen teilnehmen, die unbeschränkt handlungsfähig und die rechtsfähig sind. Natürliche Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.


3 Registrierung


Wer an den Auktionen auf der Plattform eGant der Betreibungs- und Konkursämter mitbieten will, muss sich zuvor online registrieren und durch Anklicken des Feldes "Ja, ich erkläre mich mit den Verkaufsbedingungen einverstanden" die gültigen Verkaufsbedingungen akzeptieren.


Die Registrierung ist kostenlos. Die Bieter (Nutzerinnen und Nutzer) haben ihre Daten vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich die von den Bietern bei der Registrierung angegebenen Daten, sind die Bieter verpflichtet, diese Daten spätestens vor der Teilnahme an der nächsten Auktion anzupassen.


Die Plattform eGant ist öffentlich und prinzipiell jedermann zugänglich. Jede teilnahmeberechtigte juristische oder natürliche Person kann sich registrieren lassen.


Die Betreibungs- und Konkursämter behalten sich das Recht vor, die Registrierung zu widerrufen bzw. zu löschen, wenn eine teilnahmeberechtige Person in strafrechtlicher Art und Weise auf das Resultat und den Ablauf der Auktionen auf der Plattform eGant einwirkt. Insbesondere können Bieter, die bei der Registrierung unwahre Angaben machen oder die ein gekauftes Objekt nicht beziehen, von den Auktionen auf der Plattform eGant ausgeschlossen werden. Der Ausschluss von der Teilnahme an den Auktionen auf der Plattform eGant, der Widerruf oder die Löschung der Registrierung werden der fehlbaren Person schriftlich mitgeteilt.


4 Auktionspreis


Die zuständigen Betreibungs- und Konkursämter legen den Auktionsstartpreis sowie die Mindest-Gebotsschritte für jede Auktion individuell fest. Der Kaufpreis ist für den Höchstbietenden verbindlich. Allfällige Auslagen für den Versand des Kaufgegenstands sind zusätzlich zum Kaufpreis geschuldet.


5 Rechtsverhältnis

Die Abgabe eines Gebots für einen angebotenen Gegenstand ist eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an seiner Offerte gebunden, sofern sein Gebot nicht überboten wird. Aus betreibungs- und konkursrechtlichen Gründen wird nach Abschluss der Auktion dem Höchstbietenden eine Freihandverkaufsverfügung (Art. 130 SchKG / Art. 256 Abs. 1 SchKG) zugestellt. Die Betreibungs- und Konkursämter sind dafür besorgt, dass die Voraussetzungen des Freihandverkaufs erfüllt sind.


Gegen die Freihandverkaufsverfügung kann gemäss Art. 17 SchKG innert einer Frist von zehn Tagen ab Erhalt bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, schriftlich Beschwerde geführt werden. Das Begehren hat einen konkreten Antrag sowie eine Begründung zu enthalten.


Fällt während der Auktion ein betreffendes Verfahren dahin, so fällt auch die Auktion dahin. Die Bieter haben keinen Anspruch, dass ihre angegebene und verbindliche Kaufofferte angenommen wird.


Eine Kaufofferte der Mitarbeitenden der Betreibungs- und Konkursämter, welche die Plattform betreiben, ist nichtig (Art. 11 SchKG).


6 Zahlungsmodalitäten


Nach Abschluss der Auktion wird dem Höchstbietenden für die Bezahlung des Steigerungsbetrags eine Rechnung zugestellt, welche innert zehn Tagen beglichen werden muss. Der Kaufpreis kann auch anlässlich der Abholung bar (bis max. CHF 100‘000.00) oder wo möglich mittels Kredit-/Debitkarte oder schweizerischer Bezahl-App (bspw. TWINT) beglichen werden. Wird der Kaufpreis innert der angesetzten Frist nicht bezahlt, wird der Höchstbietende einmal gemahnt.


Erfolgt trotz Mahnung keine Zahlung innert der angesetzten Frist, sind die Betreibungs- und Konkursämter nicht mehr an die Kaufofferte gebunden. Der zu verwertende Gegenstand kann erneut auf der Plattform eGant zum freihändigen Verkauf angeboten werden. Der Bieter haftet für einen allfälligen Ausfall zuzüglich weiterer Kosten.


7 Kaufgegenstände und Bezug


Die angebotenen Gegenstände werden im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren verwertet. Der Bieter erklärt mit der Teilnahme an der Auktion auf der Plattform eGant, über den Kaufgegenstand genügend im Bilde zu sein. Der Kaufgegenstand wird ohne Garantie, wie auf den Fotos gesehen, verkauft.


Nach Eingang des Kaufpreises können die Kaufgegenstände bei der bezeichneten Dienststelle während den Öffnungszeiten abgeholt werden. Der Kaufgegenstand kann bei der Abholung auch bar bezahlt werden. Der Bieter hat sich vorab telefonisch oder per Mail anzumelden.


Auf Anfrage werden gegen Erstattung der Auslagen versandfähige Kaufgegenstände nach Eingang des Kaufpreises per Post zugestellt.


8 Nutzen und Gefahr


Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Bieter erfolgt per Datum der Kaufpreiszahlung. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen von Art. 17 ff. SchKG über die Anfechtungsmöglichkeit der Beschwerde.


9 Wegbedingung der Gewährleistung


Eine Gewährleistung der an der Plattform teilnehmenden Betreibungs- und Konkursämter für Rechts- und/oder Sachmängel an den Kaufgegenständen findet nicht statt (analog Art. 234 Abs. 1 OR). Der Bieter übernimmt den Kaufgegenstand in dem ihm bekannten aktuellen Zustand. Die Betreibungs- und Konkursämter machen dem Bieter auch keine besonderen diesbezüglichen Zusicherungen. Gegenüber dem Betreibungs- und Konkursamt können im Zusammenhang mit einem eGant-Verkauf keine Ansprüche geltend gemacht werden.


10 Mehrwertsteuer


Die teilnehmenden Betreibungs- und Konkursämter sind für in einer Zwangsverwertung veräusserte Gegenstände nicht mehrwertsteuerpflichtig.


Ist der Schuldner mehrwertsteuerpflichtig und stammt der zu versteigernde Vermögenswert aus dem Geschäftsvermögen, so ist die gesetzlich geschuldete MWST im Erlös inbegriffen.


11 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.


12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Alle im Zusammenhang mit den vorliegenden Verkaufsbedingungen stehenden Streitigkeiten unterstehen schweizerischem Recht.


Gerichtsstand ist, vorbehältlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen, ausschliesslich am Kantonshauptort des teilnehmenden Betreibungs- und Konkursamtes.


13 Schlussbestimmungen


Die Betreibungs- und Konkursämter haften nicht für Schäden, die durch einen Serverausfall, technische Probleme, Datenverlust oder Übertragungsfehler etc. entstehen. Des Weiteren übernehmen die Betreibungs- und Konkursämter keine Verantwortung für Missbräuche oder Schädigungen durch Dritte, für Sicherheitsmängel des Internets oder der IT-Infrastruktur.


Bern, 7.3.2023