| Anbieter: | Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland |
| Gebote: | 0 |
| Restzeit: | |
| Startdatum: | 22.05.2026, 15:05:00 |
| Endet am: | 31.05.2026, 21:00:00 |
| Startpreis: | CHF 20'000 |
| Mindeststeigerung: | CHF 1 |
| Steigerung: | CHF 1 |
Auktionsverlauf
Bisher wurden keine Gebote abgegeben
Beschreibung
10 Stammanteile à CHF 2'000.00 an einer GmbH mit Domiziladresse in Biglen. Mit dem Steigerungszuschlag gehen sämtliche Rechte (ausser das Stimmrecht und die damit zusammenhängenden Rechte) und Pflichten von Gesetzes wegen – ohne Zustimmung der Gesellschafterversammlung – auf den Erwerber über, Art. 788 OR. Für die Ausübung des Stimmrechts und der damit zusammenhängenden Rechte bedarf die erwerbende Person jedoch der Anerkennung der Gesellschafterversammlung als stimmberechtigter Gesellschafter, Art. 788 Abs. 2 OR. Die Versammlung kann ihr die Anerkennung nur verweigern, wenn ihr die Gesellschaft die Übernahme der Stammanteile zum wirklichen Wert im Zeitpunkt des Gesuches anbietet. Stellen das Gesetz oder die Statuten auf den wirklichen Wert der Stammanteile ab, so können die Parteien verlangen, dass dieser vom Gericht bestimmt wird, Art. 789 Abs. 1 OR. Das Angebot kann auf eigene Rechnung oder auf Rechnung anderer Gesellschafter oder Dritter erfolgen. Lehnt die erwerbende Person das Angebot nicht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des wirklichen Wertes ab, so gilt es als angenommen. Lehnt die Gesellschaftsversammlung das Gesuch um Anerkennung nicht innerhalb von sechs Monaten ab Eingang ab, so gilt die Anerkennung als erteilt (Art. 788 Abs. 4 OR). Die Statuten können auf das Erfordernis der Anerkennung verzichten (Art. 788 Abs. 5 OR). Es ist Sache des Erwerbers, die für die Anerkennung notwendigen Schritte bei der Gesellschaft zu unternehmen. Der Erwerb der Anteile durch den Käufer ist durch die Gesellschaft im Handelsregister eintragen zu lassen. Für Form und Inhalt gilt Art. 791 OR. Für die Nachführung des Anteilbuchs ist die Gesellschaft zuständig (Art. 790 OR). Weitere Auskünfte (wie Betreibungsregisterauszug betr. offene Betreibungen und Konkursandrohungen, Name der GmbH) erhalten Sie auf schriftliche Anfrage. Dem Erwerber werden nach Bezahlung folgende Dokumente ausgehändigt: Abtretung von Stammanteilen an einer GmbH, Betreibungsregisterauszug, Freihandverkaufsverfügung, Kopie Gründungsurkunde, Kopie Statuten. Uns wurden keine Buchhaltungsunterlagen abgegeben. Ob über die Stammanteile eine Urkunde ausgestellt wurde, ist uns nicht bekannt (Art. 784 Abs. 1 OR). Eine Gewährleistung findet nicht statt. Jegliche Garantie über Bestand, Umfang und Einbringlichkeit wird wegbedungen.
Die Schuldnerin hat angegeben, dass sie keine Stammanteile an der GmbH mehr hat. Trotz Aufforderung hat sie uns nicht angegeben, wem die Stammanteile nun angeblich gehören sollen. Im Handelsregister ist sie noch als Gesellschafterin aufgeführt.
Verkäufer
- Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland
- Poststrasse 25
- 3071 Ostermundigen